Elektronische Signaturen ermöglichen das Unterschreiben von allen elektronischen Dokumenten, seien es E-Mails oder Dateien, die mit Textverarbeitungen erzeugt worden sind. Eine wesentliche Eigenschaft einer jeden Elektronische Signatur ist, daß sie nicht direkt von einer Person erzeugt wird, sondern mittelbar von einem nur der berechtigten Person zur Verfügung stehenden kryptographischen Schlüssel. Die zweite wesentliche Eigenschaft ist, daß die Elektronische Signatur für jedes Dokument spezifisch erzeugt wird und daher nicht auf ein anderes Dokument übertragen werden kann.
Das auf der EU-Signaturrichtline basierende österreichische Signaturgesetz unterscheidet "Einfache Elektronische Signaturen" und "Sichere Elektronische Signaturen", die rechtlich der händischen Unterschrift gleichgestellt sind. Zwar wird der Einsatz von Chipkarten nicht vorgeschrieben, doch in der Praxis hat sich die Chipkarte aufgrund ihrer hohen Sicherheit und der Portabilität als tauglichstes Medium zum Aufbewahren des geheimen kryptographischen Schlüssels und zum Erzeugen der Signaturen erwiesen. Austria Card arbeitet bereits seit 1997 in diesem Umfeld und bietet geeignete Chipkarten, mit denen "einfache" Elektronische Signaturen und Sichere Elektronische Signaturen realisiert werden können.
Seit Mitte 2003 können auch Bankkarten diese zusätzliche Funktion bieten.